So läuft das Übertrittsverfahren in der vierten Klasse ab:
Der Leistungsstand ist entscheidend:
Alle Kinder erhalten am ersten Schultag im Monat Mai der 4. Klasse ihr Übertrittszeugnis.
Es enthält die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht sowie eine Schullaufbahnempfehlung.
Es sind folgende Notengrenzen festgelegt:
Gymnasium: Ø 2,33 oder besser in den drei Kernfächern
Realschule: Ø 2,66 oder besser
Mittelschule: ab Ø 3,0
Wer den Notendurchschnitt für die gewünschte Schulart nicht erreicht hat, kann dort im Mai am Probeunterricht teilnehmen.
Probeunterricht:
Er findet an Realschule oder Gymnasium statt.
Er besteht aus Prüfungen in Deutsch und Mathematik.
Bei einem Ø bis 3,5 (Note 3 und 4) oder besser in beiden Fächern gilt: Der Probeunterricht ist bestanden. Der Übertritt ist möglich.
Bei den Noten 4 und 4 entscheiden die Eltern.
