Grundschule Dorfen am Mühlanger

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So läuft das Übertrittsverfahren in der vierten Klasse ab:

Der Leistungsstand ist entscheidend:

Alle Kinder erhalten am ersten Schultag im Monat Mai der 4. Klasse ihr Übertrittszeugnis.

Es enthält die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht sowie eine Schullaufbahnempfehlung.

Es sind folgende Notengrenzen festgelegt:

Gymnasium: Ø 2,33 oder besser in den drei Kernfächern

Realschule: Ø 2,66 oder besser

Mittelschule: ab Ø 3,0

Wer den Notendurchschnitt für die gewünschte Schulart nicht erreicht hat, kann dort im Mai am Probeunterricht teilnehmen.

Probeunterricht:

Er findet an Realschule oder Gymnasium statt.

Er besteht aus Prüfungen in Deutsch und Mathematik.

Bei einem Ø bis 3,5 (Note 3 und 4) oder besser in beiden Fächern gilt: Der Probeunterricht ist bestanden. Der Übertritt ist möglich.

Bei den Noten 4 und 4 entscheiden die Eltern.

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