Grundschule Dorfen am Mühlanger

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Was tun bei Krankheit des Kindes?

Sollte Ihr Kind einmal krank sein, bitten wir Sie, dass Sie uns noch am gleichen Tag v o r Schulbeginn verständigen! Ein Brief an die Klassleitung oder ein Anruf im Sekretariat (Bitte vor 07:45 Uhr! Der Anrufbeantworter ist eingeschaltet!) gibt uns die Sicherheit, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg kein Unglück widerfahren ist.

Sollten Sie Ihr Kind dabei nur für einen Tag entschuldigen und stellen aber fest, dass es auch am nächsten die Schule noch nicht besuchen kann, müssen Sie uns nochmals informieren, da uns nicht bekannt ist, ob Ihr Kind noch krank ist, oder sich auf dem Weg zur Schule gemacht hat. Sollten Sie es vergessen, werden wir bei Ihnen nachfragen. Dies hat an anderen Schulen öfters zu Verärgerungen geführt, ist aber im Hinblick auf Ereignisse im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch unerlässlich, um die Sicherheit Ihres Kindes bestmöglich zu gewährleisten.

Bei Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Krankheitsdauer vorzulegen. Ein Formular dazu erhalten Sie in der Schulverwaltung oder hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt Formulare & Downloads. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen (vgl. VSO § 22).

Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht unter anderem für Keuchhusten, Masern, Mumps, Krätze, Scharlach, Windpocken und Kopfläuse. 

Schulunfall - Welche Versicherung bezahlt?

Sämtliche Unfälle, die in der Schule, auf dem Schulgelände, bei schulischen Veranstaltungen auch außerhalb, auf dem Weg von zu Hause zur Schule und von der Schule nach Hause passieren, fallen unter den Begriff „Schulunfälle“. Für dabei entstandene Schäden kommt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) auf.

Sind Sie von einem solchen Fall betroffen und ist dies der Schule nicht bekannt, melden Sie den Unfall bitte unverzüglich dem Klassleiter oder der Schulleitung, damit von dieser Seite die Unfallmeldung an die KUVB  erfolgen kann, der dann die Rechnung des Arztes begleicht. Natürlich müssen Sie auch dem Arzt bekannt geben, dass es sich um einen Schulunfall handelt, damit dieser weiß, an welche Kasse er sich wenden kann. Es ist also keine Behandlung auf  Krankenschein oder Privatabrechnung notwendig.

Wie kann ich mein Kind vom Unterricht befreien lassen?

Eltern können ihre Kinder nicht vom Unterricht befreien. Das obliegt allein der Schule. Möglich sind Befreiungen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen, z. B. bei wichtigen Familienangelegenheiten. Dabei ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Angabe des Grundes an die Schulleitung zu stellen. Ein Formular dazu erhalten Sie in der Schulverwaltung oder hier auf der Website unter dem Menüpunkt Formulare & Downloads.

Sollen durch einen Befreiungsantrag die Schulferien verlängert werden, so ist ein solcher grundsätzlich abzulehnen. Durch eine Krankmeldung könnte man dieses Problem zwar umgehen, allerdings vermittelt das dem Kind den Eindruck, dass Lügen zum Zwecke des Eigennutzes nicht schlimm sind. Von rechtlicher Seite her ist auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens bei Bekanntwerden der Angelegenheit möglich.

Pausenverkauf

Familie Stettner vom "Bergstüberl" aus Hochstraß 2 in 84405 Dorfen betreibt unseren Pausenverkauf und beliefert uns mit dem warmen Mittagessen für die MAXI-Kinder der OGTS.

Verkaufszeiten sind von Montag bis Freitag in der ersten Pause.

   

P r e i s l i s t e

Semmel A

0,50 €

Breze  A

1,00 €

Butterbreze A,G

1,80 €

Käsebreze  A,G

1,80 €

Schinken-Käsebreze 1,2,3,4  A,G

2,00 €

Belegte Semmel 1,2,3 A,G / gefüllter Wrap A

1,80 €

Vollkornsandwich A,G

2,80 €

Croissant/ Donut/ Waffel A,G

1,80 €

Nussschnecke/ Apfeltasche A,G

2,20 €

Muffin A,G

2,20 €

Pizza A,G je nach Größe

2,50 €/ 3,00 €

Warme Leberkässemmel 1,2,3,4,A

2,00 €

Schnitzelsemmel/  Crunchysemmel A,C

2,80 €

Getränk 0,2 l

1,20 €

Durstlöscher 0,5l

1,50 €

Adelholzener Mineralwasser 0,5 l

1,50 € incl. 0,15 € Pfand

Adelholzener Apfel-/ Johannisbeerschorle usw.

1,80 € incl. 0,15 € Pfand

Zusatzinformationen:   1 Geschmacksverstärker, 2 Konservierungsstoffe, 3   Farbstoff, 4 Phosphat, A Glutenhaltiges Getreide, C Eier, G Milch, E Erdnüsse

 

Schulbus

Kinder mit Wohnort in Unter- und Oberhausmehring haben Anrecht auf Beförderung mit dem Schulbus. Zusätzlich fährt jeden Schultag ein Bus um 11:30 Uhr, 12:30 Uhr und 13:00 Uhr von der Schule zum Kinderhort Kloster Moosen.                                                  

Da die Busse um 11:30 Uhr und 12:30 Uhr von Dorfen Nord kommen, kann es unter Umständen zu Verzögerungen kommen.

Haltestelle ist in der Regel am Volksfestplatz vor der Schule. Änderungen werden den Kindern mitgeteilt.

Schulsprengel

Die Schulanmeldung unterliegt der Sprengelpflicht, d.h. die Adresse des Schülers entscheidet, welche Grundschule er besucht.

Der Sprengel der Grundschule Dorfen am Mühlanger umfasst das Gebiet des Stadtteils Dorfen der Stadt Dorfen südlich der Isen/des Isenkanals zuzüglich folgender Straßen: Alte Isen, Adenauerring, Mühlangerstraße; dazu die Stadtteile Kloster Moosen Siedlung, Oberhausmehring, Orlfing, Unterhausmehring und Zieglhaus der Stadt Dorfen.

Lernentwicklungsgespräch

Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis!

Liebe Eltern der Grundschule am Mühlanger!

Das Kollegium hat sich nach Absprache mit dem Elternbeirat einstimmig dazu entschlossen, von dieser Möglichkeit in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 Gebrauch zu machen. Zu diesem Gespräch kommen die am Lernprozess Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrkräfte) zusammen und sprechen miteinander über den aktuellen Lern- und Leistungsstand des Kindes. So können im Dialog Stärken hervorgehoben und Schwächen aufgezeigt werden. Gemeinsam werden gangbare Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt und gegebenenfalls Schwerpunkte gesetzt. Am Ende wird eine konkrete und kindgerechte Zielvereinbarung getroffen, um das künftige Lernen gemeinsam zu optimieren.

Warum wollen wir Lernentwicklungsgespräche führen?
  • Motivationssteigerung auf Seiten der Schüler
  • Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses
  • Klärung von Fragen und Verständnisproblemen
  • Direkte Rückmeldung
„Lerngespräche fördern die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.“
  • Konkrete Hinweise, wie Eltern ihre Kinder fördern können
  • Vereinbarung von Zielen und konkreten Maßnahmen
  • Klärung der Verantwortlichkeit bei Unterstützungsangeboten
Die Inhalte des Lerngesprächs entsprechen den Inhalten des Zwischenzeugnisses:
  • Lern- und Arbeitsverhalten
  • Sozialverhalten
  • Die Fächer Deutsch und Mathematik mit den einzelnen Bereichen
  • alle anderen Fächer HSU, Musik, Kunst, Sport, Englisch, Religion, WuG
 Ablauf des Gespräches:
  • Begrüßung
  • Gemeinsames Gespräch über den Beobachtungsbogen
  • Gemeinsame Zielvereinbarung
Zeitlicher Rahmen:
  • Dauer circa 20 Minuten
  • Ab Mitte Januar werden die Gespräche stattfinden.
Dokumentation:

Nachdem alle Gespräche durchgeführt worden sind, erhalten Sie den von Ihnen, Ihrem Kind und der Lehrkraft unterschriebenen Gesprächsbogen nebst eines Notenbogens für Ihre Unterlagen zum Ausgabetermin des Zwischenzeugnisses (=Freitag der zweiten vollen Schulwoche im Februar).

Ausnahme:

43 GrSO 3: “Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt.“

In diesem Fall müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung unter Angabe des Grundes stellen.

Lerngespräche sind keine Elterngespräche in Gegenwart der Kinder! Hauptgesprächspartner der Lehrkraft ist das Kind!

Unterrichtsausfall bei ungünstiger Witterung

Liebe Eltern!

Schneefall, Eisglätte, Stürme oder andere Wetterereignisse in Bayern können es kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen.

Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen wie starken Regenfällen auf Landkreisebene sogenannte „lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall“ zuständig, die sich grundsätzlich aus dem fachlichen Leiter des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks trifft die Entscheidung die sogenannte „regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall“ an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke.

Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen) bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise (bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks). Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.

Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weitergeben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Entscheidung informiert. Der Radiosender BAYERN 3 des Bayerischen Rundfunks (https://www.bayern3.de/verkehr) und der bayernweite Radiosender Antenne Bayern (https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/schulausfaelle) stellen die aktuellen Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung.                                                                                                                         

Zudem können bei BAYERN 3 unter der Telefonnummer 0800 - 800 3 800 (kostenlose BAYERN 3-Studio-Hotline) und bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089 - 99 277 283 (Hörerservice), 0800 - 994 1000 (Studionummer) und 089 - 99 277 - 0 (Zentrale) Auskünfte eingeholt werden.

Den Schülern und Eltern wird empfohlen, die Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender zu nutzen.

Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist dadurch eine angemessene Beaufsichtigung und Beschäftigung in der Schule gewährleistet.

Sie brauchen also nicht in der Schule anrufen, da die Entscheidung nicht bei uns liegt.

Aus https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/193/unterrichtsausfall-bei-unguenstigen-witterungsbedingungen.